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ARAG
Reiseversicherung

Umfassender Schutz –
so lange, wie Ihre Reise dauert.

Reise-Rechtsschutz
Reisegepäck- und Reiserücktrittsschutz
Auslandsreisekrankenversicherung und Sofort-Hilfe
COVID-19-Erkrankungen sind mitversichert

Wohin geht Ihre Reise?

Wen möchten Sie versichern?

Single: Sie reisen alleine.

Paar: Sie reisen mit einer weiteren Erwachsenen Person, z. B. Freund/in oder Lebenspartner/in

Familie: Sie reisen allein oder mit einem Erwachsenen sowie bis zu 5 Kindern, die höchstens 25 Jahre alt und mit Ihnen verwandt sind. Ihre Kinder dürfen keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben oder selbstständig sein.

Wie viele Erwachsene reisen mit?

Wie lange dauert Ihre Reise?

Reisebeginn

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Reiseende

Selbstkündigend: Ihre Reiseversicherung schützt Sie exakt für die angegebene Reisedauer und endet automatisch – einfacher geht’s nicht.
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Wann wurde Ihre Reise gebucht?

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Wichtiger Hinweis:

Um nur die oben angegebene Reisedauer versichern zu können, muss Ihre Reise bereits gebucht sein. Alternativ empfehlen wir Ihnen ARAG ReiseProtect 365 – Ihr Reiseschutz für das ganze Jahr.

Wünschen Sie einen Reiserücktrittsschutz?

Wie hoch ist der Wert Ihrer Reise (in Euro)?

Weitere Angebote für Ihre Reise

249€ / Jahr

ReiseProtect 365

Weltweit auf Reisen geschützt – 365 Tage im Jahr.

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Auslandsreise-krankenversicherung

Auf Auslandsreisen optimal versichert.

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7,17 € / Monat

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Immer und überall Zugriff auf Ihren digitalen Versicherungsschein und Ihr ARAG Wallet mit allen Kontaktdaten.

 
ARAG Reiseversicherung Reise-Rechtsschutz

Reise-Rechtsschutz auf Wunsch
inklusive

Ihr Rückhalt bei rechtlichen Streitigkeiten im Straßenverkehr, mit dem Hotel, Ihrem Reiseveranstalter oder der Fluglinie.

ARAG Reiseversicherung - optimal abgesichert

Genau so lange, wie Ihre Reise dauert

Weitreichender Schutz für Ihre genaue Reisedauer, sogar bis zu 90 Tage je Reise. Rund um den Globus oder europaweit.

 
 

Gut zu wissen: COVID-19 ist in unserer Reiserücktrittsversicherung immer mitversichert

Wenn Sie eine Reise aufgrund einer COVID-19- oder anderen pandemischen Erkrankung nicht antreten können, übernehmen wir ihre Stornierungs- oder Umbuchungskosten entsprechend der vertraglichen Vereinbarung.

 
 

Sie sind dieses Jahr innerhalb Deutschlands oder in einem Nachbarland unterwegs? Wir wünschen Ihnen eine tolle Zeit! Und wenn es doch mal weniger gut laufen sollte, stehen wir Ihnen zur Seite – auch beim Kurzurlaub oder Wochenend-Trip:

 
  • Auf dem Weg zur Ostsee bleiben Sie mit Ihrem Wohnmobil liegen?

    Wir übernehmen die Kosten für das Abschleppen sowie notwendige Übernachtungen.
  • Sie können die geplante Reise aufgrund einer schlimmen Grippe nicht antreten und müssen trotzdem für die Ferienwohnung zahlen?

    Wir erstatten die dadurch entstehenden Kosten.
  • Sie streiten mit dem Reiseveranstalter, weil Ihr Hotelzimmer nicht den versprochenen Meerblick geboten hat?

    Wir zahlen für Ihre rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt.
  • Beim Wandern in den Schweizer Alpen rutschen Sie plötzlich aus und stürzen?

    Wir tragen die Kosten für die Bergung und zahlen für Ihre medizinisch notwendige Behandlung – gute Besserung!
 

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unserer Reiseversicherung

 

ReiseProtect und der Corona-Virus: Was Sie wissen sollten

Reisen in Zeiten von Corona? Mit der Verbreitung des Virus wächst die Verunsicherung – auch hinsichtlich des Versicherungsschutzes. Hier haben wir die Antworten auf häufige Fragen für Sie zusammengestellt.

  • Ich habe Angst, mich zu infizieren und will die geplante Reise deshalb stornieren. Trägt die Reise-Rücktrittsversicherung die Kosten?
    Nein, Ihre Furcht vor Ansteckung ist natürlich verständlich – aber leider kein berechtigter Grund, die Reise-Rücktrittsversicherung in Anspruch zu nehmen.
  • Greift die Reise-Rücktrittsversicherung, wenn ich an COVID-19 erkranke und die Reise deshalb nicht antreten kann?
    Ja. Wenn Sie eine Reise aufgrund einer COVID-19- oder anderen pandemischen Erkrankung nicht antreten können, übernehmen wir ihre Stornierungs- oder Umbuchungskosten entsprechend der vertraglichen Vereinbarung.
  • Das Auswärtige Amt hat für mein Reiseziel eine (Teil-)Reisewarnung ausgesprochen – greift die Reise-Rücktrittsversicherung trotzdem?
    Die generelle Befürchtung einer Ansteckung berechtigt nicht zum Reiserücktritt – auch nicht beim Ausspruch einer Reisewarnung durch die Behörden. Unsere Empfehlung: Wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter, um eine Stornierung geltend zu machen, zum Beispiel wegen „unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen“. Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgegeben hat, ist eine kostenlose Stornierung bei Pauschalreisen meist kein Problem.
  • Hilft mir der Reisevertrags-Rechtsschutz bei vertraglichen Streitigkeiten rund um die Stornierung?
    Sie streiten mit Ihrem Reiseveranstalter um die Kosten, die durch Ihren Reiserücktritt entstehen? Wir unterstützen Sie dabei mit einer telefonischen Erstberatung – zum Beispiel wenn Ihr Reiseanbieter die Stornierung trotz offizieller Reisewarnung nicht akzeptiert. Ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erfolgsversprechend, zahlen wir zudem Ihre Vertretung durch einen Anwalt.
  • Bin ich krankenversichert, wenn ich mich auf einer Auslandsreise mit dem Corona-Virus infiziere?
    Ja, grundsätzlich tragen wir dann natürlich die Kosten für Ihre medizinische Behandlung im Ausland – ob durch einen Arzt oder im Krankenhaus. Achtung: Wurde für das Reiseland vorab eine (Teil)-Reisewarnung durch das Auswärtige Amt ausgesprochen, besteht bei einer späteren Reise dorthin kein Anspruch auf die Übernahme der Behandlungskosten.
  • Was passiert, wenn ich auf meiner Reise an Corona erkranke und deshalb nicht pünktlich zurückreisen kann?
    Keine Sorge: Wir erstatten die Mehrkosten, für Ihnen für die Rückreise entstehen. Und falls Sie stationär behandelt werden und sich in ein Krankenhaus nach Deutschland verlegen lassen möchten? Dann organisieren und zahlen wir grundsätzlich Ihren Krankentransport – bis zu der Klinik, die Ihrem Wohnort am nächsten liegt und die geeignet ist.
  • Und wenn ich selbst gar nicht erkrankt bin, aber die Reise oder Rückreise aufgrund einer Quarantäne-Situation nicht antreten kann?
    Es kann auch Nicht-Erkrankte treffen: Ihr Hotel, Kreuzfahrtschiff oder Reisegebiet wird plötzlich unter Quarantäne gestellt. Wichtig zu wissen: Die zusätzlich entstehenden Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden von unserer Reiseversicherung aktuell nicht getragen.

Was enthält das Reiseversicherungspaket?

Eine Reiseversicherung sollte zum Urlaub dazugehören wie die Sonnenmilch zum Strandtag. Wir haben für Sie ein Bündel umfassender Versicherungsleistungen rund um die Reise geschnürt:

  • Auslandskrankenversicherung

    Wir übernehmen Ihre Kosten, wenn Sie sich notwendigerweise vom Arzt oder im Krankenhaus behandeln lassen müssen.
  • Reiserücktrittsschutz

    Wir tragen die Kosten, wenn Sie die geplante Anreise nicht antreten können oder umbuchen müssen, zum Beispiel nach einem Unfall.
  • Reisegepäck-Versicherung

    Wir ersetzen Ihr beschädigtes oder gestohlenes Gepäck.
  • Reise-Rechtsschutz

    Wir stehen Ihnen bei Ärger mit dem Reiseveranstalter, der Fluglinie oder Ihrem Hotel zur Seite (Reisevertrags-Rechtsschutz) oder bei Streitigkeiten im Straßenverkehr auf einer Reise (Verkehrs-Rechtsschutz).
  • Sofort-Leistungen:

    In Notfallsituationen können Sie auf unsere schnelle Hilfe zählen, zum Beispiel bei Unfall, Fahrzeugausfall oder bei Verlust wichtiger Dokumente im In- und Ausland.

Reicht nicht auch eine Kreditkarte mit Reiseversicherung?

Es hört sich zunächst super an: Bucht man den Urlaub oder Flug mit der Kreditkarte, versprechen einige Kreditkartenfirmen eine Reiserücktrittsversicherung gratis. Unsere Bitte: Prüfen Sie das Angebot kritisch und sorgfältig. Möglicherweise ist der Reiseschutz nur unzureichend oder die Vertragsbedingungen sind unklar. Schließen Sie etwaige Versicherungslücken einfach mit unserem umfassenden Reiseschutz.

Gibt es bei der Reiseversicherung eine Selbstbeteiligung?

Die meisten Leistungen unserer Reiseversicherung sind ohne Selbstbehalt. Das bedeutet, dass Sie nichts dazuzahlen müssen, wenn Sie diese in Anspruch nehmen sollten. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Beim Reise-Rechtsschutz besteht eine Selbstbeteiligung von 150 EUR je Leistungsfall. Und beim Reiserücktritts-Schutz gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 Prozent Ihrer Reisekosten.

Reisedauer: Von wann bis wann ist eine Reiseschutzversicherung gültig?

Ob Sie ein Wochenende, eine Woche, zwei Wochen oder länger Ihren verdienten Urlaub genießen: Unsere Reiseschutzversicherung versichert Sie für Ihren Reisezeitraum tagesgenau (bis zu 90 Tage je Reise), eine anschließende Kündigung durch Sie ist nicht nötig. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit ARAG ReiseProtect 365 für ein ganzes Jahr abzusichern – weltweit.

Wer kann ARAG ReiseProtect abschließen?

Grundsätzlich jeder, der sich auf Reisen schützen möchte. Und der mitreisende Partner oder die Familie lassen sich auf Wunsch ganz einfach mitversichern. Für alle gilt jedoch, dass der ständige Wohnsitz in Deutschland sein muss. Wer im Ausland lebt, kann unseren Reiseschutz leider nicht abschließen.

Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich eine Reiseversicherung abschließen?

Das ist bei uns noch bis zum letzten Tag vor der Reise möglich. Einen Reiserücktrittsschutz können Sie dann allerdings nicht einschließen. Denn dieser besteht nur dann, wenn zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Beginn Ihrer Reise mehr als 28 Tage liegen und die Versicherung spätestens sieben Tage nach Buchung der Reise abgeschlossen wurde. Und falls zwischen dem Versicherungsbeginn und Ihrem ersten Reisetag weniger als 28 Tage liegen? In diesem Fall gilt Ihr Reiserücktrittsschutz nur, wenn Sie ReiseProtect am Tag der Reisebuchung abgeschlossen haben.

Was muss ich tun, um meinen Reiseschutz in Anspruch zu nehmen?

Rufen Sie uns einfach an: 0211 9890-1405

Wir setzen alles in Bewegung, damit Ihnen schnell geholfen wird – europaweit oder auf der ganzen Welt.

 

Weitere Versicherungen für Ihre Reise

 

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